Hygiene

 

Eine podologische Praxis erfüllt wichtige Kriterien hinsichtlich der in Österreich geltenden Hygiene-Standards .

 

Desinfektion macht einen wesentlichen Teil der antiseptischen (keimreduzierenden) Arbeitsweise aus.

Die podologisch vorgeschriebenen Reinigungs- und Sterilisationsvorgänge werden nach jedem Sterilisationsvorgang protokolliert.

 

Einmalprodukte wie Handtücher, Handschuhe, sterile Einwegklingen sowie Mundschutz unterstützen das keimarme Arbeiten.

 

Ich befolge die podologische Hygienestraße

  • Die Instrumente werden nach der Behandlung in einem Ultraschallbehälter mit ÖGHMP (Österreichische Gesellschaft für Hygiene, Mikrobiologie und Präventivmedizin) gelisteten Desinfektionsmitteln vorschriftsmäßig gereinigt. 
  • Anschließend werden die Instrumente mit destilliertem Wasser abgespült und abgetrocknet. 
  • Im Zuge dessen werden Sie mittels Sichtbefund kontrolliert.
  • Die Instrumente und Gegenstände werden nun im Zuge der Sterilisation von lebenden Mikroorganismen einschließlich ihrer Ruhestadien (z. B. Sporen) befreit.
    Bei der Sterilisation handelt es sich nicht nur um die Entfernung oder Abtötung von Krankheitserregern, sondern um die Entfernung oder Abtötung aller Mikroorganismen in jedem Entwicklungsstadium. Den damit erreichten Zustand der Materialien und Gegenstände bezeichnet man als „steril“ ( Quelle: https://viamedici.thieme.de/lernmodule/biologie/sterilisation+desinfektion+antibakterielle+substanzen+und+resistenzen)
  • Die Instrumente werden mittels Autoklav bei 134 bar Druck sterilisiert und im selben Arbeitsgang auf USB Stick gespeichert. Nach Abschluß des Sterilisationsvorganges werden sie in eine STERI-UV Box gelegt.
  • Jeder Sterilisationsvorgang wird im Anschluss des Sterilisationsprozesses auf Vollständigkeit geprüft (Indikatorumschlag), protokolliert und freigegeben.